das Plus für Ihre Immobilie
MICHELSEN+BINDER immobilien

Wohnfläche: Warum 150 m² nicht immer 150 m² sind

Dachschrägen, Keller und Terrassen – entscheidend ist, wie gerechnet wurde

150 Quadratmeter Wohnfläche sind 150 Quadratmeter Wohnfläche. Eigentlich eine klare Sache – sollte man meinen.

  Wie entsteht der Marktwert einer Immobilie?

  Wie wird ein realistischer Verkaufspreis gefunden?

  Welche Faktoren den Marktwert beeinflussen.

  Worauf es bei der Preisfindung ankommt.

Wir teilen Erfahrungen aus der Praxis, beantworten häufige Fragen und geben Orientierung – für gute Entscheidungen rund um Ihr Zuhause.

Haus.Kauf.Verkauf. | Der Immobilienpodcast

Podcast: Haus.Kauf.Verkauf.

Folge: #27

Stand: Juli 2026

KURZBESCHREIBUNG

150 Quadratmeter Wohnfläche sind 150 Quadratmeter Wohnfläche. Eigentlich eine klare Sache – sollte man meinen.


Doch beim Vergleich von Immobilien lohnt sich ein genauerer Blick. Dachschrägen werden anders berücksichtigt als Flächen mit voller Raumhöhe. Terrassen, Balkone oder Wintergärten können anteilig in die Wohnfläche einfließen. Und besonders interessant wird es bei hochwertig ausgebauten Kellerräumen.


In dieser Folge von Haus. Kauf. Verkauf. erklären wir, wie wir mit solchen Flächen umgehen und warum wir in unseren Exposés nicht nur eine Quadratmeterzahl nennen, sondern möglichst nachvollziehbar machen, wie sie zustande gekommen ist.

Jetzt informieren: QuickCheck ausfüllen und absenden!
HAUS.KAUF.VERKAUF. Der Immobilienpodcast #27

HINTERGRUND

Für die Berechnung der Wohnfläche gibt es klare Vorgaben. Eine wichtige Grundlage ist die Wohnflächenverordnung.


Bei Dachschrägen lässt sich das gut nachvollziehen: Flächen mit einer lichten Höhe von weniger als einem Meter werden nicht zur Wohnfläche gerechnet. Zwischen einem und zwei Metern werden sie zur Hälfte berücksichtigt, ab zwei Metern vollständig.


Komplexer kann es bei Kellerräumen werden.


Viele – gerade neuere Häuser – verfügen heute über gut ausgebaute Kellerräume mit angenehmer Raumhöhe und viel Tageslicht. Mit den klassischen Kohlen-, Vorrats- oder Waschkellern früherer Zeiten haben solche Räume häufig nur noch wenig gemeinsam.


Hinzu kommen Begriffe wie Hobbyraum, Wohnraum, Aufenthaltsraum, Wohnfläche und Nutzfläche, die im Alltag gern miteinander vermischt werden, rechtlich und bei der Flächenberechnung jedoch keineswegs dasselbe bedeuten.


Auch Außenflächen verdienen einen genaueren Blick. Bei Terrassen und Balkonen kann beispielsweise entscheidend sein, mit welchem Anteil sie in die angegebene Wohnfläche eingeflossen sind.


Genau deshalb kann der bloße Vergleich zweier Quadratmeterangaben in Immobilienexposés in die Irre führen.


UNSERE EINSCHÄTZUNG

Wir möchten eine Immobilie nicht dadurch größer erscheinen lassen, dass wir möglichst viele Quadratmeter zur Wohnfläche erklären.


Bei Dachschrägen orientieren wir uns an den entsprechenden Berechnungsvorgaben. Bei Terrassen, Wintergärten und anderen anteilig angesetzten Flächen geben wir im Exposé an, wie diese berücksichtigt wurden.


Bei ausgebauten Kellerräumen betrachten wir die konkreten Gegebenheiten vor Ort. Je nach Ausführung kann beispielsweise ein Hobbyraum teilweise in die Wohnfläche einfließen oder vollständig als Nutzfläche ausgewiesen werden.


Für Käufer bedeutet das:


Vergleichen Sie bei zwei Exposés nicht nur die Quadratmeterzahl. Schauen Sie auch, wie sie zustande gekommen ist.


Und für Verkäufer bedeutet es: Eine nachvollziehbare Flächenangabe ist aus unserer Sicht wertvoller als die größtmögliche Zahl.


Denn Vertrauen entsteht, wenn man erklärt, wie diese Zahl zustande gekommen ist.

How can I help you today? Our Agent Helga greets her caller with a smile and a kind voice.

Bei uns geht es nicht um schnellen Verkauf.


Es geht um gute Entscheidungen.



Wir hören zu. Wir beraten ehrlich.


Und wir bleiben an Ihrer Seite – bis alles passt.

SIE HABEN FRAGEN?


Fragen & Antworten FAQ

Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter.

03329 61 556-0
Und damit Sie uns jederzeit erreichen, unterstützt uns unsere digitale Assistentin Helga.

Häufige Fragen zum Thema


Wie werden Dachschrägen bei der Wohnfläche berechnet?

Nach der Wohnflächenverordnung werden Flächen unter einem Meter lichter Höhe nicht berücksichtigt. Flächen zwischen einem und zwei Metern zählen zur Hälfte, Flächen ab zwei Metern vollständig.


Passend dazu: Podcastfolge #23 – [Haus kaufen: Was spricht dagegen? Warnzeichen, die Käufer übersehen | HKV #23]

Warum Käufer bei einer Immobilie nicht nur auf die offensichtlichen Merkmale achten sollten.

Kann der Kaufvertrag vor dem Notartermin noch geändert werden?

Ja. Genau dafür erhalten Käufer und Verkäufer den Vertragsentwurf bereits einige Tage vor dem Termin. Änderungswünsche oder Ergänzungen sollten möglichst frühzeitig mitgeteilt werden, damit das Notariat den Vertrag entsprechend anpassen kann.


Passend dazu: Podcastfolge 19 – „Die ersten 30 Sekunden: Warum Besichtigungen oft früher entschieden werden, als viele denken.

Gehört ein Hobbyraum im Keller zur Wohnfläche?

Das lässt sich nicht allein anhand der Bezeichnung „Hobbyraum“ beantworten. Entscheidend sind die konkreten baulichen Gegebenheiten und die Grundlage der Flächenermittlung. Ein gut ausgebauter Kellerraum kann anders einzuordnen sein als ein klassischer Keller- oder Abstellraum.


Wir betrachten solche Räume deshalb vor Ort und weisen transparent aus, wie wir sie im Exposé berücksichtigt haben.


Passend dazu: Podcastfolge 24

Ist der Keller trocken? Warum diese Frage gefährlicher ist, als viele denken | HKV #24

Was Käufer über Keller, Feuchtigkeit und vorschnelle Aussagen wissen sollten.

Sind Wohnfläche und Aufenthaltsraum dasselbe?

Nein. Die Begriffe beschreiben unterschiedliche Dinge. Ein Raum kann zur Wohnfläche gehören, ohne baurechtlich ein Aufenthaltsraum zu sein.


Ein einfaches Beispiel ist ein innenliegendes WC ohne Fenster: Es kann zur Wohnfläche gehören, ist jedoch kein Aufenthaltsraum – obwohl sich manche Menschen dort erstaunlich lange aufhalten

Gehört eine Terrasse vollständig zur Wohnfläche?

In der Regel nicht. Terrassen werden bei der Wohnflächenberechnung nur anteilig berücksichtigt. Welcher Anteil angesetzt wurde, sollte deshalb bei der Beurteilung der angegebenen Wohnfläche bekannt sein.


In unseren Exposés weisen wir beispielsweise ausdrücklich darauf hin, wenn eine Terrasse mit 25 Prozent berücksichtigt wurde.

Zählt ein Wintergarten zur Wohnfläche?

Das hängt unter anderem von seiner Ausführung ab. Deshalb reicht die Bezeichnung „Wintergarten“ allein für eine Beurteilung nicht aus.


Wenn ein Wintergarten in unseren Exposés beispielsweise mit 50 Prozent in die Wohnfläche eingeflossen ist, geben wir diesen Anteil ausdrücklich an.

Warum können zwei Exposés unterschiedliche Wohnflächen für dasselbe Haus nennen?

Unterschiedliche Berechnungsgrundlagen, vorhandene Unterlagen oder die Berücksichtigung einzelner Flächen können zu abweichenden Ergebnissen führen.


Deshalb sollte eine Wohnflächenangabe nicht isoliert betrachtet werden. Interessant ist immer auch die Frage: Wie wurde gerechnet?


Passend dazu: Podcastfolge #6

Marktwert & Preisfindung

Warum eine Immobilie nicht allein anhand von Quadratmetern und Quadratmeterpreisen bewertet werden kann.

Kann eine falsche Wohnfläche den Immobilienpreis beeinflussen?

Ja. Die Wohnfläche ist eine wichtige Größe bei der Bewertung und beim Vergleich von Immobilien. Eine Abweichung kann deshalb auch die Einschätzung des Immobilienwertes beeinflussen.


Mehr dazu: Immobilienbewertung / Marktanalyse

Wie wir Lage, Grundstück, Gebäude, Zustand und Marktsituation gemeinsam betrachten.

Sollte ich als Käufer die Wohnflächenberechnung prüfen?

Bei Zweifeln oder wenn die Wohnfläche für die Kaufentscheidung beziehungsweise Finanzierung wesentlich ist, sollte man sich die vorhandene Berechnung und die zugrunde liegenden Unterlagen zeigen lassen.


Und vor allem:


Nicht nur fragen: „Wie viele Quadratmeter hat das Haus?“ – sondern auch: „Wie sind diese Quadratmeter zustande gekommen?“

Hinweis: Die Inhalte unserer Website dienen der allgemeinen Information und stellen keine rechtliche, steuerliche oder finanzielle Beratung dar. Für individuelle Entscheidungen empfehlen wir eine persönliche Beratung.
Die dargestellten Szenen und Beispiele – insbesondere visuelle Darstellungen – sind symbolisch zu verstehen und bilden keine tatsächlichen Zahlungs- oder Vertragsabläufe ab.
Trotz sorgfältiger Recherche können sich gesetzliche Regelungen ändern. Für individuelle Entscheidungen empfehlen wir eine persönliche Beratung.